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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 Sa 491/13   

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https://dejure.org/2014,37321
LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 Sa 491/13 (https://dejure.org/2014,37321)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.07.2014 - 1 Sa 491/13 (https://dejure.org/2014,37321)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Juli 2014 - 1 Sa 491/13 (https://dejure.org/2014,37321)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 45 AEUV, Art 13 Abs 5a DBA FRA, Art 7 Abs 4 EUV 492/2011, § 1 TVG, § 77 BetrVG
    Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Aufstockungsbetrags bei Altersteilzeit bei sog. Grenzgängern

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 481/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 Sa 491/13
    In einer derartigen Konstellation ist auch unter Berücksichtigung der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) eine sog. "Anpassung nach oben" möglich und geboten, wobei allerdings im Rahmen der erforderlichen ergänzenden Auslegung des Tarifvertrags der mutmaßliche Wille der Tarifvertragsparteien zu berücksichtigen ist (BAG 10.3.2005 -6 AZR 317/01- "Merida", AP Nr. 1 zu § 4 TV SozSich; BAG 10.11.2011 -6 AZR 481/09- AP Nr. 13 zu § 27 BAT; BAG 14.5.2013 -1 AZR 44/12- EzA § 75 BetrVG 2001 Nr. 8; EuGH Urteil vom 22.6.2011 -C399/09- Lantovà, Rz. 50; juris; ErfK/Schmidt, 14. Aufl., Art. 3 GG Rz. 56 ff.).
  • BAG, 14.05.2013 - 1 AZR 44/12

    Betriebsvereinbarung - Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 Sa 491/13
    In einer derartigen Konstellation ist auch unter Berücksichtigung der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) eine sog. "Anpassung nach oben" möglich und geboten, wobei allerdings im Rahmen der erforderlichen ergänzenden Auslegung des Tarifvertrags der mutmaßliche Wille der Tarifvertragsparteien zu berücksichtigen ist (BAG 10.3.2005 -6 AZR 317/01- "Merida", AP Nr. 1 zu § 4 TV SozSich; BAG 10.11.2011 -6 AZR 481/09- AP Nr. 13 zu § 27 BAT; BAG 14.5.2013 -1 AZR 44/12- EzA § 75 BetrVG 2001 Nr. 8; EuGH Urteil vom 22.6.2011 -C399/09- Lantovà, Rz. 50; juris; ErfK/Schmidt, 14. Aufl., Art. 3 GG Rz. 56 ff.).
  • BAG, 10.03.2005 - 6 AZR 317/01

    Überbrückungsbeihilfe - Berücksichtigung ausländischer Steuern

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 Sa 491/13
    In einer derartigen Konstellation ist auch unter Berücksichtigung der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) eine sog. "Anpassung nach oben" möglich und geboten, wobei allerdings im Rahmen der erforderlichen ergänzenden Auslegung des Tarifvertrags der mutmaßliche Wille der Tarifvertragsparteien zu berücksichtigen ist (BAG 10.3.2005 -6 AZR 317/01- "Merida", AP Nr. 1 zu § 4 TV SozSich; BAG 10.11.2011 -6 AZR 481/09- AP Nr. 13 zu § 27 BAT; BAG 14.5.2013 -1 AZR 44/12- EzA § 75 BetrVG 2001 Nr. 8; EuGH Urteil vom 22.6.2011 -C399/09- Lantovà, Rz. 50; juris; ErfK/Schmidt, 14. Aufl., Art. 3 GG Rz. 56 ff.).
  • EuGH, 28.06.2012 - C-172/11

    Erny - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV - Verordnung (EWG) Nr.

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 Sa 491/13
    Aufgrund eines entsprechenden Vorabentscheidungsersuchens des Arbeitsgerichts (Beschluss vom 4. April 2011, Blatt 380 ff. d.A.) hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 28. Juni 2012 -C-172/11- A.- (Bl. 455 ff. d.A. mit Berichtigungsbeschluss vom 27. Februar 2014 (Bl. 728 ff. d.A., veröffentlicht u.a. NZA 2012, 863 ff.) entschieden:.
  • BAG, 02.10.2007 - 1 AZR 815/06

    Rückwirkende Änderung eines Sozialplans - Vertrauensschutz- und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 Sa 491/13
    Vielmehr ist die Möglichkeit einer Rückwirkung normativer Regelungen durch das Vertrauensschutz- und das Verhältnismäßigkeitsprinzip (BAG 2, 10.2007 -1 AZR 815/06- EzA § 77 BetrVG 2001 Nr. 20).
  • LAG Saarland, 28.01.2015 - 2 Sa 154/13

    Bemessungsgrundlage - Aufstockungsbetrag - Altersteilzeit - Grenzgänger

    In einer derartigen Konstellation ist auch unter Berücksichtigung der Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz grundsätzlich eine sogenannte " Anpassung nach oben" möglich und geboten, wobei allerdings im Rahmen der erforderlichen ergänzenden Auslegung des Tarifvertrages der mutmaßliche Wille der Tarifvertragsparteien zu berücksichtigen ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 18.07.2014 - 1 Sa 491/13 -Rn. 108 bei juris m.w.N.; BAG Urteil vom 10.11.2011 - 6 AZR 481/09 - in NZA-RR 2012, Seite 100-106 - Rn. 23 bei juris; BAG Urteil vom 10.03.2005 - 6 AZR 317/01 - in NZA-RR 2006, Seite 88-90 - Rn. 25 bei juris = M. - Urteil nach Ergehen der Vorlage Entscheidung durch den EuGH).

    Die erkennende Kammer geht davon aus, dass ein Abstellen auf pauschalierte Steuersätze im Sinne einer Anwendung von Lohnsteuertabellen deshalb nicht möglich ist, weil das französische Steuerrecht keinen Lohnsteuerabzug kennt, sondern ausweislich der vorliegenden Steuerbescheide des Klägers in Frankreich eine Besteuerung des Jahreseinkommens vorgenommen wird (vgl. so auch LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 18.07.2014 - 1 Sa 491/13 -Rn. 111).

    Gerade darin, dass in dem ohnehin nur fiktiv einer Versteuerung unterzogenen Bereich der Ermittlung des Aufstockungsbetrages statt der als mittelbar diskriminierenden Anwendung der deutschen Steuer nunmehr in die Berechnungsformel eine bei vergleichbar bereinigtem Einkommen anfallende französische Steuer mit eingebaut wird, sieht die Kammer eine Lösung, die dem wahren Willen der Vertragspartner möglichst nahe kommt bei der Ausfüllung der entstandenen Regelungslücke (vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. 18.07.2014 - 1 Sa 491/13 - Rn 111 bei juris).

  • BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 610/14

    Altersteilzeit - Grenzgänger - Aufstockungsbetrag

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Juli 2014 - 1 Sa 491/13 - aufgehoben, soweit der Klage stattgegeben worden ist.

    Die Anschlussrevision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Juli 2014 - 1 Sa 491/13 - wird als unzulässig verworfen.

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